Stellungnahme zum Freiraum für Studierende

Die Bundesfachschaftentagung der Biologie (Konstanz 2020) fordert, dass die Hochschulen den Organen der Studierendenschaften, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen müssen, dazu gehören auch Räume für kulturelle Belange. Dies muss in allen Landeshochschulgesetzen verankert werden.

Als Beispiel kann hier §53 (7) Hochschulgesetz NRW dienen.

Ebenfalls sollte studentisch selbstverwalteter und unentgeltlich zur Verfügung gestellter Freiraum im Hochschulgesetz zugesichert werden, um die soziale und kulturelle Entfaltung der Studierendenschaft zu fördern.

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