Position zur ausreichenden Bereitstellung von Lernräumen

Die Bundesfachschaftentagung Biologie Leipzig SoSe 2019 sieht die ausreichende Bereitstellung von Lernräumen für Studierende als eine zentrale Aufgabe der Hochschule an, um ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen. Als Lernräume sind jegliche Orte definiert, die Studierende jederzeit zu regulären Öffnungszeiten der Hochschule und am Wochenende nutzen können, um sich auf Prüfungen vorzubereiten, zu lernen, Protokolle zu schreiben und sonstige Aufgaben innerhalb des Studiums zu erledigen. Die Anzahl der Lernräume soll dabei in Zusammenarbeit mit der Studierendenschaft anhand der Anzahl der Studierenden der Hochschule bzw. Fakultät adäquat bemessen werden. Dabei sollen Orte, die nicht permanent für eine Nutzung als Lernraum zur Verfügung stehen (Mensa, Cafeteria, etc.) nicht zur Berechnung der Gesamtzahl der Lernräume hinzugezogen werden. Zusätzlich sollen sich die Lernräume in ruhiger Lage befinden, eine konstruktive Lernatmosphäre, frei von Störfaktoren, garantieren und in ihrer Ausstattung an das Studium angepasst sein.  Dies bedeutet eine Grundausstattung von zumindest Sitzgelegenheiten und Tischen, die Verfügbarkeit von Strom und Internet sowie sanitäre Anlagen in der Nähe. Dabei sollen sowohl Einzel-Lernräume als auch Gruppen-Lernräume zur Verfügung gestellt werden. Für ein Studium im digitalen Zeitalter ist es weiterhin erforderlich, dass Computerhardware in ausreichender Quantität mit aktueller und zweckmäßiger Software (Office, Statistikprogramme, Bildbearbeitungsprogramme) verfügbar sind. Bei einem Wegfall der Lernräume, etwa durch Umbau- oder Renovierungsarbeiten, ist durch die Hochschule ein zeitnaher Ausgleich zu schaffen, der die weggefallenen Lernräume mindestens in gleichwertiger Qualität und Quantität ersetzt. Bei der Errichtung und Finanzierung neuer Lernräume soll der Fokus insbesondere auf die Funktionalität, Nützlichkeit und Effizienz der Lernumgebung, statt auf deren Optik und Design gelegt werden.

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