Position zum Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz vom 18. Mai 2021

Anlässlich der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs des neuen Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes vom 18. Mai 2021 positioniert sich die BuFaTa Biologie in folgenden Punkten: Die Bundesfachschaftentagung der Biologie Dresden SoSe 2021 fordert für alle Studierenden deutscher Hochschulen und Einrichtungen mit dem Status einer Hochschule, die  Möglichkeit sich als verfasste Studierendenschaften organisieren zu können. So sollen sie als rechtliche Teilkörperschaft der Hochschule die Interessen der Studierenden vertreten sowie deren politische Bildung und staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein fördernDie Organisation als verfasste Studierendenschaft beinhaltet die finanzielle Selbstverwaltung der studentischen interessenbasierten Aufgaben, welche nach den rechtlichen Maßgaben erfolgen. Des Weiteren verpflichten sich die Hochschulen zur unentgeltlichen Bereitstellung angemessener Räume für die Studierendenschaft, zur Erfüllung der an sie gestellten Aufgaben. 

Eine zunehmende Zentralisierung der Entscheidungsgewalt bei der Hochschulleitung, sowie die damit einhergehende Beschneidung von Mitbestimmungsrechten, lehnen wir ab. So soll nach derzeitigem Gesetzesentwurf (18. Mai 2021) die Zuständigkeit zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen bei der Hochschulleitung liegen. Während den studentischen Vertreter:innen zuvor die Mitbestimmung über eine Senats- bzw. Hochschulrats-Mitgliedschaft gewährt wurde, sollen sie zukünftig lediglich beratend tätig sein. 

Darüber hinaus fordern wir, dass dem Senat der Hochschule eine grundsätzliche Zuständigkeit bezüglich Entscheidungen in Angelegenheiten der Lehre und Festlegungen zur Evaluation zugesprochen wird. 

Um eine effektive Kontrolle der Hochschulleitung zu gewährleisten, fordern wir, dass die Abwahl von Mitgliedern der Hochschulleitung durch den Senat erfolgt, da dort die Interessen sämtlicher Mitgliedergruppen der Hochschule abgebildet werden. 

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